In Deutschland haben Mieter einen umfassenden Kündigungsschutz. Wer allerdings den Hausfrieden nachhaltig stört, muss mit einer fristlosen Beendigung des Mietverhältnisses rechnen. Dies hat das Amtsgericht Steinfurt entschieden. Im zugrunde liegenden Fall galt Hundekot im Gemeinschaftsgarten als wesentliche Beeinträchtigung der Mietsache. Darüber hinaus wurden Mitmieter durch den Hund der Beklagten und die Geruchsbelästigung im Garten gravierend belästigt. Das Immobilienportal www.myimmo.de berichtet über die Einzelheiten des Falls.
Recht/Finanzen
Eigenbedarfskündigung auch für berufliche Nutzung
Urteil: Eigentümer einer Mietwohnung können einem Mieter selbst dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn die Wohnung ausschließlich gewerblich genutzt werden soll, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.
Wohnungseigentümer können ihrem Mieter die Wohnung kündigen, wenn sie diese für sich selbst oder einen nahen Angehörigen benötigen. Eigenbedarfskündigungen sind allerdings nicht nur dann zulässig, wenn die Räumlichkeiten als Wohnung genutzt werden sollen, sondern auch dann, wenn die Wohnräume gewerblich genutzt werden sollen. Dies entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Landgericht Braunschweig (Az.: 6 S 301/09).
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Baufinanzierung: Zinsen auf tiefstem Stand seit vier Jahren
Nach dem Zinsanstieg im Jahr 2007/2008 und der anschließenden Talfahrt im Jahr 2009 hat sich die Marktsituation für Baufinanzierungen aktuell nochmal verbessert. Die Zinsen für Baugeld sind auf den tiefsten Stand seit vier Jahren gerutscht. Die BS Baugeld Spezialisten AG empfiehlt Kreditinteressierten jetzt zu handeln.
Bauversicherungen auf dem Prüfstand
Während der Bauarbeiten trägt der Bauherr als Auftraggeber die Verantwortung. Daher haftet er grundsätzlich für alle Schäden, die vom Bau und Baugrundstück ausgehen. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung mag einen da schon ruhiger schlafen lassen. Doch es gibt auch Privathaftpflicht-versicherungen, bei denen Bauvorhaben bereits mitversichert sind, so das Immobilienportal Immowelt.de. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die tatsächliche Bausumme nicht über der in der Versicherung genannten Summe liegt. Denn ist dies der Fall, entfällt der Versicherungsschutz komplett und eine extra Bauherrenhaftpflichtversicherung ist notwendig. Wenn allerdings Haus und Grundstück vom Bauträger gekauft werden, ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung überflüssig.
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