Während die Temperaturen in Deutschland Rekordhöhen erreichen, bewegen sich die Zinsen für Hypothekendarlehen weiter auf absoluten Tiefständen. In Verbindung mit vielerorts nach wie vor attraktiven Immobilienpreisen bieten sich Bauherren und Immobilienkäufern ideale Bedingungen, um jetzt das Projekt Immobilieneigentum in Angriff zu nehmen. "Vor dem Hintergrund historisch niedriger Renditen für Bundesanleihen, eines gestärkten Euros und einem auf Rekordtief tendierenden Leitzins rechnen wir mit vorerst stabilen Baugeldkonditionen", erklärt Robert Haselsteiner, Gründer und Vorstand der Interhyp AG und ergänzt: "Die Erfahrung zeigt jedoch, dass zwischen Kaufinteresse und tatsächlicher Realisierung oftmals schnell einige Wochen, wenn nicht sogar Monate vergehen - frühzeitiges Informieren und Ausloten der finanziellen Möglichkeiten ist daher absolut empfehlenswert."
Recht/Finanzen
Idealer Zeitpunkt für Immobilienerwerb
Baugeld Zinskommentar vom 09.07.2010
An den Kapitalmärkten herrscht zu Beginn des zweiten Halbjahres 2010 weiterhin Unsicherheit vor. Nach den wenig glanzvollen ersten sechs Monaten hofft man nun auf die zweite Jahreshälfte. Von Seiten der Konjunkturdaten könnte dies auch durchaus berechtigt sein. Schließlich hat der Internationale Währungsfonds IWF am Donnerstag seine Wachstumsprognose für die Weltwirtschaft angehoben. Besonders die positive Entwicklung in Brasilien, aber auch in China und Indien, wurden dabei hervorgehoben. Als Belastungsfaktoren für die Weltwirtschaft nannte der IWF - wenig erfreulich - die Staatsschuldenprobleme Europas.
Die Sorgloshypothek der Hannoverschen
Viele Bauherren möchten die historisch niedrigen Zinsen möglichst lange festschreiben, aber zugleich die Option für hohe Sondertilgungsmöglichkeiten behalten. Feste und vor allem niedrige Raten geben Kalkulationssicherheit. Deswegen gilt bei der Sorgloshypothek eine Zinsfestschreibung bis zur geplanten Rückzahlung: Bei einem Prozent Tilgung bis zu 40 Jahren. Egal ob 20 oder 40 Jahre Laufzeit, die Zinshöhe bleibt gleich. Die Rate ändert sich bis zur vollständigen Rückzahlung nur, wenn der Kunde sein kostenfreies Optionsrecht auf eine Tilgungssatzänderung ausübt. Sondertilgungen sind jährlich bis zu 10% des Darlehensbetrages kostenlos möglich.
Freundschaftsdienste absichern
Wer hütet Hund, Haus und Hof, wenn es in die Sommerferien geht? Freunde, Verwandte oder Nachbarn werden zur Urlaubszeit regelmäßig als "Haushüter" angeheuert. Sie sollen sich während der Abwesenheit um Hab und Gut kümmern. Doch bei diesen Freundschaftsdiensten kann auch mal etwas daneben gehen. Ein aufgequollener Parkettboden durch einen übergelaufenen Blumentopf oder eine umgefallene Vase. Nicht selten kommt es hier auch zwischen guten Freunden zum Streit darüber, wer für Schäden aus Freundschaftsdiensten haftet. Denn grundsätzlich gilt: die Person, der geholfen wurde, muss die Kosten tragen, der Helfer haftet für Missgeschicke im Rahmen seiner Gefälligkeit nicht automatisch. Daher ist ein Einschluss von sogenannten Gefälligkeitsschäden in der Haftpflichtversicherung ratsam. Der Versicherungsschutz kann unangenehmen Streitigkeiten um Freundschaftsdienste unterbinden.
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